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Leistungen

SBS unterstützt Betriebe, Gastronomie, Veranstalter und Gewerbeobjekte dabei, sicherheitsrelevante Schwachstellen im Alltag frühzeitig zu erkennen. Unser Hauptangebot ist der Alltags-Sicherheitscheck – ergänzt um separate Prüf- und Organisationsleistungen.

Hauptprodukt

Alltags-Sicherheitscheck

Unser Kernangebot. Wir prüfen aus externer Sicht, ob Sicherheit im Betrieb tatsächlich sichtbar, erreichbar, verständlich und nutzbar ist – nicht theoretisch, sondern aus Sicht des echten Betriebsalltags.

Zum QuickcheckPakete ansehen

Was wir betrachten

  • Flucht- und Rettungswege
  • Notausgänge
  • Feuerlöscher-Erreichbarkeit
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Verkehrswege & Stolperstellen
  • Betriebliche Alltagssituationen
  • Orientierung für Gäste, Kunden & neue Mitarbeitende
SBS prüft Fluchtwege auf einer Veranstaltung
Fluchtweg versperrt – auf einem Event in Minuten passiert.
Vor Einlass oder Beginn

Event-Check

Für Veranstaltungen, Locations, Clubs, Märkte und temporäre Aufbauten. Gerade hier verändern sich Situationen schnell: Aufbau, Technik, Besucherströme, Lieferungen und kurzfristige Änderungen können die Sicherheit beeinflussen.

  • Fluchtwege & Notausgänge
  • Besucherführung & Engstellen
  • Erste Hilfe & Beschilderung
  • Temporäre Aufbauten
  • Situationen vor Einlass & im Betrieb
Event-Check · individuelles Angebot
Pflicht heute – mit Nachweis

Was der Gesetzgeber ohnehin von Ihnen verlangt.

Vieles davon ist längst vorgeschrieben – im Ernstfall und bei einer Prüfung zählt aber, ob es nachweisbar gelebt wird. Genau dabei unterstützen wir.

Betreiberpflichten

Fluchtwege & Notausgänge

Fluchtwege müssen jederzeit nutzbar sein – nicht nur auf dem Plan. Die ASR A2.3 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung:

  • Frei & nutzbar halten – Fluchtwege und Notausgänge dürfen nicht zugestellt oder verschlossen sein.
  • Richtig kennzeichnen – mit Rettungszeichen nach ASR A1.3, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
  • Flucht- und Rettungsplan – dort erstellen und aushängen, wo Lage, Ausdehnung oder Nutzung es erfordern.
  • Üben & unterweisen – Beschäftigte regelmäßig unterweisen, Räumung bei Bedarf üben.

Quellen: BAuA – ASR A2.3 · ArbStättV

Betreiberpflichten

Sicherheitsbeleuchtung & Orientierung

Fällt der Strom aus, muss der Weg nach draußen erkennbar bleiben. Dafür gelten klare technische Vorgaben:

  • Wo nötig vorhanden – wenn das gefahrlose Verlassen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung sonst nicht sicher ist (ASR A2.3).
  • Schnell & ausreichend hell – mindestens 1 lx auf dem Fluchtweg, Mindestbetrieb 30 Minuten.
  • Regelmäßig prüfen – Funktions- und Bereitschaftsprüfung nach DIN VDE V 0108-100-1 / DIN EN 50172.
  • Prüfbuch führen – Ergebnisse dokumentieren, Mängel zeitnah beheben.

Quellen: BAuA – ASR A2.3 · DGUV – Sicherheitsbeleuchtung

Betreiberpflichten

Gefährdungsbeurteilung – auch im Büro & Homeoffice

Die zentrale Pflicht im Arbeitsschutz: Sie gilt für jeden Betrieb mit mindestens einer beschäftigten Person – unabhängig von Branche und Größe, auch für Schreibtisch- und Homeoffice-Arbeitsplätze:

  • Für jeden Arbeitsplatz – Gefährdungen ermitteln, beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen (ArbSchG § 5).
  • Auch Büro & Bildschirm – Ergonomie, Beleuchtung, Bildschirmarbeit und psychische Belastung gehören dazu.
  • Homeoffice / Telearbeit – feste Telearbeitsplätze fallen zusätzlich unter die ArbStättV (Anhang 6).
  • Dokumentieren – Ergebnis, Maßnahmen und deren Wirksamkeit schriftlich festhalten (ArbSchG § 6).

Quellen: ArbSchG § 5 · ArbSchG § 6 · Arbeitsschutz NRW – Gefährdungsbeurteilung

Allgemeine Informationen, Stand 2026 – keine Rechtsberatung. Je nach Bundesland, Gebäude und Nutzung können weitere Vorgaben gelten. Wir machen sichtbar und dokumentieren; gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Beurteilungen führen die jeweils befugten Stellen durch.
Separate Zusatzleistungen

Eigenständig beauftragbar.

Diese Leistungen sind nicht Teil des normalen Sicherheitschecks – sie werden separat beauftragt.

Leiter- & Trittprüfung

Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln. Wir prüfen sie separat, damit ihr Zustand nachvollziehbar bleibt.

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Fettabscheider · Sachkunde & Orga

Für Gastronomiebetriebe: Sachkunde nach DIN 4040-100, Eigenkontrolle, Unterlagen und Fristen – inkl. Koordination mit Fachbetrieben.

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Ergänzende Ereignisdokumentation

Nach einem Brand, Unfall, Einbruch oder technischen Schaden dokumentieren wir auf Wunsch den sichtbaren Zustand – ergänzend und klar abgegrenzt zu Behörden und Sachverständigen.

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Sind Sie sicher, dass Ihre Sicherheit im Alltag funktioniert?

Buchen Sie einen kompakten Quickcheck vor Ort – klare Dokumentation und Maßnahmenliste inklusive.