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Leiter- & Trittprüfung

Leitern und Tritte gehören in vielen Betrieben zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln. Damit ihr Zustand nachvollziehbar bleibt, bieten wir ihre Prüfung als separate Leistung an.

Separate PrüfleistungSicht- & FunktionsprüfungKennzeichnung & Doku

Leistungsumfang

  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Kennzeichnung geprüfter Arbeitsmittel
  • Prüfdokumentation
  • Bestandsübersicht auf Wunsch
Nachvollziehbar dokumentiert

Zustand sichtbar, Nachweis vorhanden.

Wir prüfen Leitern und Tritte, kennzeichnen geprüfte Arbeitsmittel und dokumentieren das Ergebnis. Auf Wunsch erstellen wir eine Bestandsübersicht.

Wichtig: Die Leiter- und Trittprüfung ist nicht Bestandteil des normalen Alltags-Sicherheitschecks, sondern wird separat beauftragt.
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Was dahintersteckt

Leitern sind Arbeitsmittel – und damit prüfpflichtig.

Sobald in einem Betrieb Leitern oder Tritte bereitgestellt werden, gelten die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung. Fehlt die Prüfung, kann das im Schadensfall teuer werden – bis hin zur Leistungskürzung durch die Versicherung.

Betreiberpflichten

Das gilt für Leitern & Tritte im Betrieb

Diese Pflichten treffen jeden Arbeitgeber, der Leitern oder Tritte zur Verfügung stellt – auch bei nur ein, zwei Stück:

  • Gefährdungsbeurteilung – vor der ersten Nutzung Art, Umfang und Fristen der Prüfung festlegen (BetrSichV § 3).
  • Regelmäßige Prüfung – wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfung des ordnungsgemäßen Zustands (BetrSichV § 14).
  • Durch eine befähigte Person – die Prüfung darf nur eine fachlich befähigte Person durchführen – intern geschult oder extern.
  • Dokumentation & Kennzeichnung – Ergebnis festhalten, geprüfte Mittel kennzeichnen (z. B. Prüfplakette), Mängel sperren.
  • Unterweisung der Mitarbeitenden – sichere Benutzung mindestens jährlich unterweisen (DGUV Information 208-016).

Quellen: BetrSichV · DGUV Information 208-016

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